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Channel: Kommentare zu: Ratgeber
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Von: Heinrich Orthwein

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Sehr geehrte Damen und Herren,
kann ich meinen Stromzähler für die Allg. Beleuchtung und Heizung in einem 2Familienhaus als Gewerbe anmelden. Die Wohnungen haben eigene Zähler.
Für dieses Haus (1 Wohnung vermietet, 1 Wohnung selbstgenutzt) wird auch eine Steuererklärung abgegeben.
Von den Versorgungsunternehmen bekomme ich unterschiedliche oder nichtssagend Auskunft. Auf eine fachliche Rückantwort wartend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Heinrich Orthwein


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